Sanktionen
Die korrekte und termingerechte Anmeldung der Stückzahl und eine entsprechende Sortierung mit einer möglichst geringen Schwankungsbreite im Gewichtsbereich sind eine Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Vermittlungstätigkeit.
Selbstverständlich werden regelmäßige Lieferanten auch in schwierigeren Vermarktungssituationen bevorzugt. Betriebe die wiederholt Auffälligkeiten bei der Meldung von korrekten Stückzahlen, Gelegenheitslieferanten, Gewichtsabweichungen und gesundheitlichen Problemen haben können aus der Preis- und Vermittlungsgarantie ausgenommen werden.
Bei unsachgemäßer Durchführung der Mycoplasmenschutzimpfung oder lückenhafter Dokumentation am Betrieb muss mit einem Lieferverbot von mind. 12 Wochen oder einem Ausschluss aus der Styriabrid gerechnet werden. (Rückforderung der Impfkosten für ein halbes Jahr und volle Schadenersatzpflicht im Schadensfall).